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Testsieger2003

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Saturday, 24. January 2009, 15:28

Probleme mit Gutachter - Reparaturdauer

Servus,

wie der ein oder andere mitbekommen haben mag, ist mir kurz vor Weihnachten ein Range Rover in meinen parkenden S3 gefahren, der dadurch am Stoßfänger und am Scheinwerfer beschädigt wurde.

Kurz und knapp: Der S3 bekommt einen neuen Stoßfänger inkl. SRA-Abdeckung, Lackierung natürlich, und einen neuen Xenon-Scheinwerfer links (das Kunststoffglas ist leicht verkratzt).

Der Schaden wurde von einem von mir beauftragten Gutachter begutachtet. Bei der Schadenbegutachtung, die hier bei mir zu Hause stattgefunden hat, habe ich mit dem Gutachter sämtliche Details wie (merkantile) Wertminderung, Reparaturdauer etc. besprochen.
Als es um die Reparaturdauer ging, war der Gutachter schon beim Termin etwas komisch. Er meinte, im Grunde müsste die Reparatur innerhalb eines Tages durchgeführt werden, da der S3 noch fahrbereit sei, die neuen Teile vorbestellt werden und auch bereits anhand der bekannten Lacknummer bereits im Vorfeld lackiert werden könnten.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, daß ich mit dieser Art der Reparatur nicht einverstanden bin, da die Farbe äußerst schwierig zu lackieren ist und es selbst innerhalb eines Lackcodes noch unterschiedliche Farbnuancen gibt, so daß der Lack eben genau auf den S3 abgestimmt wird. Daher möchte ich, daß mein Fahrzeug dem Lackierer während der Lackierzeit zur Verfügung steht, um die Farbe eben genau anzugleichen (habe keine Lust, daß der vordere Stoßfänger an meinem 4 Monate alten S3 nachher einen anderen Farbton hat als der Rest des Fahrzeuges).
Danach muss der Lack trocknen (Empfehlung laut der Audi-Werkstatt und Lackiererei 2 Tage).

Schlussendlich bin ich mit dem Gutachter dann so verblieben, daß die Reparatur so durchgeführt wird, wie ich es vorgeschlagen habe, und im Gutachten dann eine Reparaturdauer - nach Rücksprache mit der Audi-Werkstatt - von 3 Tagen aufgeführt wird.

Vielleicht noch eins vorweg: Mir geht es nicht darum, daß mein S3 möglichst lange in der Werkstatt steht, um eine hohe Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten. Wichtig ist mir aber schon, daß der S3 im Rahmen der Möglichkeiten perfekt repariert wird und ich dann auch eine den tatsächlichen Verhältnissen, d.h. dem tatsächlichen Nutzungsausfall (und nicht etwa gem. einem rein fiktiven) entsprechende Entschädigung erhalte.

Kurz und gut: Letzte Tage kam dann das Gutachten per Post an, und der Gutachter hat entgegen unserer Vereinbarung eine Reparaturdauer von 1-2 Tagen angesetzt.

Wenn es sich um einen Gutachter der Gegenseite handeln würde, könnte ich dieses Vorgehen vielleicht noch verstehen (logisch), aber daß der von mir selbst beauftragte (und aus dem Bekanntenkreis empfohlene) Gutachter sich erstens nicht an unsere Vereinbarung hält, zweitens aus welchen Gründen auch immer total "geil" auf eine schnelle Reparaturdurchführung ist ohne Rücksicht darauf, ob mein S3 innerhalb dieser Zeit wirklich angemessen repariert werden kann, kann ich einfach nicht verstehen.

Daraufhin habe ich den Gutachter angeschrieben, auf unsere Vereinbarung und nochmals auf die o.g. technischen Gegebenheiten, die bei der Reparatur zu berücksichtigen sind, hingewiesen und um eine Korrektur des Gutachtens gebeten.

Darauf hat er bis jetzt nur unzureichend reagiert, ein korrigiertes Gutachten liegt mir bis heute auch noch nicht vor.

Mich würden dazu mal Eure Meinungen interessieren: Wie würdet Ihr gegenüber dem Gutachter jetzt vorgehen? Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. der Reparaturdauer einer Front inkl. Lackierung? Sind die drei Tage, die Audi ansetzt (inkl. Trocknung des Lackes etc.) Euren Erfahrungen nach realistisch?

Bin derzeit jedenfalls sinksauer, daß ich mich ständig mit solchen Idioten rumschlagen muss, die entweder nichts verstehen, sich nicht an Vereinbarungen halten. unkonzentriert bei der Arbeit sind etc. . So, das musste ich jetzt mal loswerden ;) .

Grüße,
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Klaus_Z

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Saturday, 24. January 2009, 16:01

also ich hab noch nicht so viel erfahrung mit solchn dingen zum glück aber ende november viel mir eine eisplatte von einem LKW vors auto und das bei 100km/h von beiden natürlich war das gitter und der lack teilweise kaputt...

bekam dann neue gitter und neuen grill in der mitte und die stossstange wurde (dort wo der lack abgeblättert ist) neu lackiert und die reperatur dauerte bei mir von 17. - 19. dezember also auch 3 tage wie du eigntlich ausgemacht hast bei mir hat der gutachter alles von sich aus so angesetzt...

war abei bei der begutachtung nicht dabei nur mein papa denn ich war in der schule. der gutachter war von der werkstatt beauftragt worden also nicht wirklich auf meiner seite...
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Saturday, 24. January 2009, 16:08

Wenn der gutachter von der werkstatt kommt is er immer auf deiner seite, der gutachter der versicherung is nicht auf deiner seite ;)

Um wieviel euro ausfallentschädigung reden wir den dann pro tag?

Wenn nicht viel is würd ich drauf pfeifen denn die werkstatt wird sicher ihre 3 tage brauchen egal was der gutachter sagt. Wenn sie pfusch abliefern nimmst du den wagen ja sowieso nicht an und dann müßen sie das ganze nochmal auf eigene kosten machen.

Gutachter haben sowieso die meiste zeit keinen tau von dem was sie eigentlich machen sollen. Gibt nur sehr wenige die wirklich ahnung haben. Ich hab mit meiner werkstatt nach der letzten beule auch ausgemacht das der wagen zuerst in die werkstatt kommt und die dann den gutachter und die versicherung kontaktieren ( haben wohl nen guten kontakt zum gutachter da sie auch ein riesen autohaus sind )

Krally

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Saturday, 24. January 2009, 17:21

die zeit die im gutachten angegeben ist, ist eigentlich nur dann wichtig, wenn du lt. gutachten abrechnen willst.
es also keine rechnung geben wird.

z.b.
der wagen wird nicht repariert.
du machst die reparatur selbst oder oder oder.
dabei wäre es dann allerdings so, dass die 19% steuer nicht ersetzt werden.

wenn der wagen aber repariert wird und es kommen dabei drei oder mehr tage raus, so bezahlt die vericherung selbstverständlich auch die tage, die nicht im gutachten stehen.

ein gutachten ist immer eine art kostenvoranschlag.
und auch beim kostenvoranschlag kommt am ende nie 100% die summe richtig raus. halt nur eine schätzung.

von daher würde ich gar nicht lange rummachen.
sobald die reparaturfreigabe vorliegt, den wagen reparieren lassen. und im nachhinein die tage geltend machen.
zusätzlich zu der rechnung und dem wertverlust und nutzungsausfall / mietwagen kannst du noch 40-50 euro aufwandspauschale geltend machen.


edit:
nochwas... der gutachter ist in dem fall zwar von dir beauftragt und im grundegenomen auf deiner seite...
nur die münze hat immer zwei seiten...

macht er sehr viele und hohe gutachten, so bekommt er von den versicherungen womöglich keine aufträge mehr.
also muss er immer sehen, dass es für alle seiten paßt.

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Saturday, 24. January 2009, 23:35

Herzlichen Dank erstmal für Eure Beiträge!

Krally, ich wusste nicht, daß man im Zweifel auch einen Nutzungsausfall über die im Gutachten angegebene Reparaturdauer hinaus geltend machen kann. Wenn das in der Praxis wirklich problemlos möglich ist, wäre mein Problemchen damit gelöst.

Was den Gutachter selbst angeht: Der wurde ja nicht von der (gegnerischen) Versicherung, sondern von mir beauftragt. Ob die gegnerische Versicherung schaut, wer das Gutachten erstellt hat und dann aus "Rache" dem von mir beauftragten Gutachter selbst keine Gutachten mehr zuteilt, kann ich nicht sagen, da ich bisher weder die gegnerische Versicherung kenne noch weiss, ob der Gutachter jemals überhaupt für die was gemacht hat oder machen wird.

Der S3 sollte in Gruppe H (gem. der relevanten Tabelle) eingeordnet sein, somit entspricht dies 65 Euro pro Tag. Mir geht es im Grunde gar nicht einmal um die 65 Euro, die mich auch nicht viel ärmer oder reicher machen, mir geht es in diesem Fall eher ums Prinzip. Denn ich sehe es einfach nicht ein, warum ich zu der vereinbarungswidrigen Aussage des Gutachters nun einfach meinen Mund halten und das so hinnehmen soll. Wenn man im Geschäftsleben gegenüber Kunden eine Aussage macht, dann sollte man sich auch daran halten. Fehler können passieren, sollten dann aber korrigiert werden.
Aber offensichtlich geht es vielen Gutachtern auch einfach zu gut, daß sie darauf keinen Wert legen und sich stattdessen daran erfreuen, ihren eigenen Kunden eins reinwürgen zu können. Im Endeffekt dann 400 Euro für 6 Seiten Papier und 3 Digitalfotos kassieren. Mir tut es jetzt schon weh, wenn ich daran denke, daß ich diesem Idioten genau diesen Betrag für seine "freundlichen" Dienste überweisen darf.

Nochmals danke und viele Grüße!

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Krally

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Sunday, 25. January 2009, 09:30

die versicherung herauszubekommen ist ja nun super einfach.
dazu gibt es den zentralruf der autoversicherer.
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

was mich ein wenig wundert...

dir fährt jemand in den wagen.
dies vor weihnachten, also nun gut einen monat her.

normalerweise bekommt man vom unfallgegner die versicherungsdaten, geht zum autohaus und gibt den wagen ab.
die setzten sich mit der versicherung des unfallgegners in verbindung und holen sich eine freigabe.
unter umständen schickt der versicherer dann einen gutachter.
wenn du dann nicht mit dem gutachten zufrieden bist (wobei dies nur bei fiktiver abrechnung wirklich interessiert, denn ansonsten werden auch eventuelle mehrkosten übernommen) kannst du ein gegengutachten in auftrag geben.
dann wird der wagen repariert und die versicherung rechnet direkt mit dem autohaus ab. (ev. auch mietwagenkosten)
die überweisen dir die auslagenpauschale und den wertverlust lt. gutachten und ev. nutzungsausfall.

bei dir scheint es anders zu sein.
du kennst nach über einem monat nicht mal die gegnerische versicherung???
du machst auf eigene kosten ein gutachten, obwohl die versicherung nicht mal gesagt hat, was sie zahlen will und von denen kein gutachten vorliegt???
nach einem monat ist der wagen nicht längst repariert???

warum, wieso, wehalb?? ;)

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Sunday, 25. January 2009, 23:24

Hallo Krally,

bei mir ist es in der Tat anders, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Der Typ, der mir ins Auto gefahren ist, kannte die Versicherung selbst nicht (aus verschiedenen Gründen, die nachvollziehbar sind...). Ich hätte mich aber präziser ausdrücken sollen: Selbstverständlich ist es kein Problem, die Versicherung herauszubekommen, nur ist das nicht meine Aufgabe, sondern das erledigt eine sehr gut befreundete Anwältin für mich, der ich gerne solche Standard-Bagatell-Sachen mit klarer Rechtslage übergebe. Insofern ist zumindest ihr die Versicherung natürlich bekannt, nur ich persönlich kenne sie nicht.

2. In der Tat ist es inzw. ein Monat her. Aber bedenke, daß der Unfall kurz vor Weihnachten stattgefunden hat (22.12.), vor Weihnachten lohnte es sich nicht mehr, aktiv zu werden, und nach Weihnachten waren erstmal alle im Urlaub (Anwältin, Gutachter, MEIN Ansprechpartner im Autohaus). Somit konnte ich schlussendlich erst am 05.01. mit der Abwicklung beginnen. Gutachter kam dann ein paar Tage später, das Gutachten dauerte dann auch wieder eine Woche, und jetzt habe ich da erstmal einen Riegel vor irgendwelche weiteren Schritte geschoben, bis der Vogel sein Gutachten korrigiert hat.

OK, das Problem sollte sich dank Deiner Auskunft wahrscheinlich erledigt haben, aber bis gestern war mir das nicht klar.

3. Auf diese Abtretungsgeschichten stehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, zumal mein Autohaus da derart komische Formulierungen drin hat, daß ich meine letzte unterschriebene Abtretungserklärung aus dem Sommer 08 wenige Minuten nach der Unterschrift dem Typen vom Autohaus wieder vom Schreibtisch genommen und zerrissen habe.
Ich will da jetzt gar nicht ins Detail gehen, aber ich habe mich dazu entschlossen, aus verschiedenen Gründen die Fäden bei solchen Geschichten lieber selbst in der Hand zu halten. Sicherlich ist es vielleicht etwas aufwändiger als mit Abtretungserklärung, aber im Endeffekt erspare ich mir damit eine Menge Ärger, da ich so selbst über alle Schritte informiert werde und dann selbst die Informationen an die geeigneten Personen weitergebe.
Hört sich vielleicht alles etwas konfus an, aber glaube mir, ich hab darüber lange nachgedacht und mache es nun so.

4. Es gibt noch weitere Gründe, über die ich hier nicht sprechen will und kann, ggf. bei Zeiten mal persönlich ;) .

Nochmals danke für Deine Infos, Krally, und auch Euch, Fan und Klaus, vielen Dank...

Ich werde mal berichten, wie sich die ganze Sache nun weiterentwickelt.

Grüße,
Testsieger

Scoty81

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Monday, 26. January 2009, 07:24

Hi Testsieger,

nun da ich ja aktuell selbst betroffener bin kann ich ja mal kurz schildern was mein Anwalt alles angegeben hat.

- Schadenssumme 1400€ laut KV (warum hast du eigentlich einen Gutachter, bei mir hat das AZ einen KV erstellt)
- Nutzungsausfall für 4 Tage (beim TT Gruppe K)
- Kostenpauschale 30€
- Kosten für den KV 99€
- Wertminderung 300€ (sind direkt an die Leasing abzugeben)

Nun, da die gegnerische Versicherung nur 50% vom Schaden übernimmt haben wir letzte Woche Klage eingereicht. Mal schauen wann der Termin ist. Jetzt wird erstmal ein verkehrsanalytisches Gutachten erstellt.

Also dir viel Glück.

Gruß Scoty81
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Monday, 26. January 2009, 13:42

Moin Scoty,

hatte Deine Geschichte in den letzten Tagen am Rande mitbekommen, also daß Ihr jetzt klagen müsst. Ich drücke die Daumen.

Schadenhöhe ist bei uns ja in etwa gleich hoch ;) .

Was mich etwas wundert, daß der Anwalt den TT in Gruppe K einstuft (er soll das nicht nach eigenem Ermessen machen, sondern in die Tabelle von Sanden-Danner/Küppersbusch schauen).
Ich habe die Tabelle aktuell nicht vorliegen, würde aber aus dem Stegreif behaupten, daß das nicht stimmen kann. Gruppe K ist die zweithöchste Klasse, die es da überhaupt gibt, und wenn ich mir die Referenzfahrzeuge anschaue, die in dieser Gruppe sind, dann wäre der TT (wohlgemerkt schon der kleine 200 PS-TT) gleichzusetzen mit einem Audi A8, VW Phaeton, 911 Coupé etc. . Zum Vergleich ist ein Boxster z.B. "nur" in Gruppe J.

Würde 50 Euro wetten, daß Gruppe K nicht durchgeht und das ein Fehler ist. Wer hält dagegen? :D :-)

Viele Grüße!

Krally

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Monday, 26. January 2009, 14:13

hier ist vom tt in klasse G die rede:

http://www.autobild.de/artikel/nutzungsausfall_48748.html

allerdings ist die der alte 1.8t und nicht der aktuelle tt

Scoty81

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Monday, 26. January 2009, 14:47

RE:

Zitat

Original geschrieben von Testsieger2003

Moin Scoty,

hatte Deine Geschichte in den letzten Tagen am Rande mitbekommen, also daß Ihr jetzt klagen müsst. Ich drücke die Daumen.

Schadenhöhe ist bei uns ja in etwa gleich hoch ;) .

Was mich etwas wundert, daß der Anwalt den TT in Gruppe K einstuft (er soll das nicht nach eigenem Ermessen machen, sondern in die Tabelle von Sanden-Danner/Küppersbusch schauen).
Ich habe die Tabelle aktuell nicht vorliegen, würde aber aus dem Stegreif behaupten, daß das nicht stimmen kann. Gruppe K ist die zweithöchste Klasse, die es da überhaupt gibt, und wenn ich mir die Referenzfahrzeuge anschaue, die in dieser Gruppe sind, dann wäre der TT (wohlgemerkt schon der kleine 200 PS-TT) gleichzusetzen mit einem Audi A8, VW Phaeton, 911 Coupé etc. . Zum Vergleich ist ein Boxster z.B. "nur" in Gruppe J.

Würde 50 Euro wetten, daß Gruppe K nicht durchgeht und das ein Fehler ist. Wer hält dagegen? :D :-)

Viele Grüße!


Also ich hab mich ja selbst gewundert, die Klasse wurde mir aber nicht vom Anwalt sondern von der gegnerischen Versicherung genannt. Also die AXA würde sofern ich vor Gericht gewinne für den TT 2.0 TFSI Klasse K anrechnen. Der "große" TT ist noch eine Klasse höher. Da war die gute Dame sich nämlich erst unsicher und hat das nochmal hinterfragt.

Gruß Scoty81
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Monday, 26. January 2009, 15:16

Nun gut, wenn die freiwillig Klasse K zahlen, würde ich das Geld auch nicht ablehnen :D .

Aber weise Deinen Anwalt bitte vorsichtshalber trotzdem darauf hin, nicht, daß er Gruppe K einfach ungeprüft in die Gerichtsunterlagen übernimmt und dann nachher wegen dieses Formfehlers die Klage abgewiesen wird (bin kein Experte im Prozessrecht, aber ich würde zumindest mal kurz darauf hinweisen).

Der 3.2er TT dürfte sich gem. der gegnerischen Versicherung dann übrigens messen mit Autos wie einem RS6, S8, M5, 911 Turbo, die allesamt mindestens 300 PS haben und Listenpreise, für den man eigentlich 2 3.2er TTs bekommt (in der Gruppe ist im Auszug der Tabelle, die ich hier vorliegen habe, kein einziges Auto unter 300 PS und entsprechender Anschaffungswert bzw. Kaufpreis ist eben der andere sehr maßgebliche Punkt bei der Einstufung).
Aber wenn die AXA so das Geld rausschmeisst, dann weiss ich zumindest, welche Versicherung ich in Zukunft meiden werde :D .

Ich drück Dir die Daumen, daß die AXA nicht doch noch aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und die Einstufung korrigiert :) .

Liebe Grüße,
Testsieger

Scoty81

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Monday, 26. January 2009, 15:27

Naja, wenn ich ehrlich bin ist mir die Klasse ziemlich egal, hauptsache ich bekomme Recht vor Gericht. Hab nämlich keine Lust auf ca. 1000€ selbst sitzen zu bleiben. :(

Dir auch viel Glück.

Gruß Scoty81
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Monday, 26. January 2009, 15:59

Klar, das ist verständlicherweise wichtiger für Dich :D .

Wie sieht es denn aus, wurde dieses Gutachten schon gemacht? Versucht der Gutachter dann, aufgrund der Unfallspuren am Fahrzeug den Unfallhergang zu rekonstruieren oder wie läuft sowas ab?

Grüße!

Scoty81

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Monday, 26. January 2009, 16:09

RE:

Zitat

Original geschrieben von Testsieger2003

Klar, das ist verständlicherweise wichtiger für Dich :D .

Wie sieht es denn aus, wurde dieses Gutachten schon gemacht? Versucht der Gutachter dann, aufgrund der Unfallspuren am Fahrzeug den Unfallhergang zu rekonstruieren oder wie läuft sowas ab?

Grüße!


Nee, ich habe nur die Klage vom Anwalt erhalten. Wann das Gutachten erstellt wird, keine Ahnung. Mich würde interessieren was passiert wenn die Gegnerin schon ihr Auto repariert hat. Das kann ich ja auch nicht beeinflussen.

Ich denke ein Gutachter wird ja sicherlich beide Fahrzeuge sehen wollen. Werde aber berichten sobald es Neuigkeiten gibt (in meinem Thread ;) )

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Monday, 26. January 2009, 16:18

Alles klar, Scoty ;)

Hab gerade mit meiner Anwältin gesprochen, es ist in der Tat so, wie Krally es oben gesagt hat, ausschlaggebend ist die Zeit, die der Wagen tatsächlich in der Werkstatt steht und nicht die im Gutachten angegebene Dauer. Da fragt man sich doch, wofür diese Gutachten überhaupt gut sein sollen, wenn man sich ohnehin nicht dran halten muss. Wie auch immer, Sache kommt jetzt in Gang und kommenden Montag geht der S3 zur Reparatur in die Werkstatt.

Grüße,
Testsieger