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Bratschlauch

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Samstag, 24. September 2016, 20:15

Kinox.to illegal?

Moin, die Frage soll nicht falsch verstanden werden, neue Kinofilme dort zu streamen ist mit Sicherheit nicht legal. Ich meinte auch eher ob ich mir Sorgen machen muss, wenn ich mir da alte Filme angucke, die schon zigmal im Fernsehen liefen. Es gibt je einige alte Filme, die weder auf den bekannten Seiten (Maxdome, Netflix, usw...) angeboten werden, noch im TV laufen. Eher so alte Klassiker aus den 80ern, darf man sowas da angucken?
Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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mad90mad

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Samstag, 24. September 2016, 21:34

Es gibt je einige alte Filme, die weder auf den bekannten Seiten (Maxdome, Netflix, usw...) angeboten werden, noch im TV laufen.


Das kenne ich!
Bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiß ist das eine rechtliche Grauzone. Als Erstes macht sich mal der Betreiber der Seite strafbar.
Dein Problem ist, das man die Filme ja nicht speichert sondern nur ansieht. Sie werden aber kurz im Arbeitsspeicher zwischengespeichert, ohne das du die Daten jemals richtig speichern könntest.
Ein Richter kann dich daher freisprechen, da du die Datei an sich nicht besitzt, oder eben schuldig sprechen, da er das kurze Zwischenspeichern schon als Verstoß sieht.

Im Streitfall ist übrigens immer der, dem der Internetanschluss gehört, strafbar.

Lasse mich aber auch gerne belehren !
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Bratschlauch

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Saturday, 24. September 2016, 22:45

Ja, das kenne ich alles, aber wäre es überhaupt strafbar wenn es sich um "alte Schinken" handelt?
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Nightfly

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Saturday, 24. September 2016, 23:39

Im Prinzip ist es bei einer Urheberrechtsverletzung egal ob brandaktuell oder "alter Schinken". Im Gegensatz zu maxdome/Netflix wird da vermutlich seitens kinox.to nicht für die Nutzung bezahlt.

sebbel

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Sunday, 25. September 2016, 00:51

Es ist nicht illegal. Wer die Filme auf die Plattformen hochlädt (und damit das Copyright verletzt), begeht die Straftat - AFAIK.

casey1234

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Sunday, 25. September 2016, 08:40

@sebbel:

Das ist falsch. Es ist bereits seit vielen Jahren so, dass sowohl diejenigen, die die Datei hochladen und somit verbreiten (Seeder) als auch diejenigen, die die Datei herunterladen (Leecher), Urheberrechtsverletzungen begehen und somit strafbar sind. Da beim Streaming unvermeidbar immer eine Kopie des Videomaterials auf der Festplatte entsteht, verletzt man auch als Downloader Urheberrechte, auch wenn diese Kopie nur temporär sein sollte - das ist dann eben von den Browsereinstellungen abhängig und inwiefern man regelmäßig seinen Verlauf & Cookies löscht, das Speichern der Kopie ist aber definitv möglich! Das Löschen der temporären Daten macht aber natürlich den Download sprich die illegale Kopie des urheberrechtlich geschützten Materials nicht rückgängig, die Straftat wurde schon begangen. Die Server speichern deine IP und wissen, auf welche Daten du zugegriffen hast, im Extremfall kannst du also ausfindig gemacht und belangt werden. Es ist nur erlaubt, Kopien für den Privatbesitz von deinem Eigentum sprich gekauftem Material zu erstellen. Da hier die Quelle aber nicht in deinem Besitz ist, du dir aber technisch gesehen eine Kopie erstellst von einer Quelle, die nicht für die Lizenzierung bezahlt (im Gegensatz zu z.B. amazon, netflix, usw.), ist das eine illegale Handlung, weil du kostenfrei das geschützte Material in deinen Besitz bringst und so das Urheberrecht umgehst/ignorierst.

Aber: in der Regel gehen die Behörden "nur" den Uploadern nach, da dies nach wie vor als schlimmerer Delikt angesehen wird und weil sie leichter zu schnappen sind. Wieso? Die Server speichern die IP, etc. der Downloader und nicht registrierten User meist nur temporär und löschen sie nach wenigen Stunden wieder, wohingegen die Uploader regelmäßig online sind und so bei jedem Login ihres Accounts bei den Filesharing Diensten ihre IP, etc. preisgeben. Sie sind also leichter ausfindig zu machen.

Wie gesagt: nur weil die Downloader kaum belangt werden, ist es nicht automatisch legal. Die Zeiten, in denen nur die Uploader etwas Illegales getan haben, sind längst vorbei.

Schöne Grüße
Casey

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vasquez

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Sunday, 25. September 2016, 09:24

@sebbel:

Das ist falsch.


Wirklich?

Streaming ist also illegal und juristisch relevant, hat sich da was geändert? Mein letzter Stand ist dieser hier

casey1234

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Sunday, 25. September 2016, 11:30

Es ist, wie mad90mad schon sagt, vom Richter bzw. der Kammer abhängig, aber die Erstellung einer Kopie von geschütztem Material, welches nicht von einer in Privatbesitz befindlichen erworbenen Quelle stammt, ist illegal. Und da beim Streaming so eine (teilweise temporäre) Datei entsteht, macht man sich strafbar. Wenn die Kopie anschließend gelöscht wird und nur temporär im Arbeitsspeicher oder Cache des Browsers war, hat man sich zwar strafbar gemacht, wird aber wahrscheinlich nicht belangt werden, weil man ja nicht (mehr) im Besitz vom illegal erworbenen geschützten Material ist, aber wie gesagt: ist abhängig von der Einstufung des Richters.

Schöne Grüße
Casey
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Bratschlauch

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Sunday, 25. September 2016, 11:31




PS:
Wieso man sich überhaupt diese miese Qualität antun sollte, ist mir ohnehin schleierhaft. Das ist doch das Allerletzte und macht überhaupt keinen Spaß. Es gibt auch einfache Wege, sich das Material in Bluray Qualität (sowohl Video als auch Audio) anzueignen.

Eben leider nicht immer, anches bekommt man nirgends, und wenn es nicht gerade um abgefilmte Kinofilme geht, gibt es da durchaus brauchbare Qualität.
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Fendac

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Sunday, 25. September 2016, 11:57

Wie einige schon vorher geschrieben haben, es bewegt sich in einer Grauzone, da es kein klassischer File exchange ist wie beim Bittorrent bzw. Peer to Peer netzwerk.

Die Firmen die dann die Peer to Peer Netzwerke überwachen, können da halt die Urheberrechtsverletzungen finden, weil User "Mustermann" einen Film lädt und diesen gleichzeitig anbietet - das kann man mittels der Hashwerte der Datei + IP Adresse usw herausfinden, das geht zum Anwalt und dann gibts halt Post mit einer Abmahnung, ~800 € Forderung + Unterlassunserklärung. Das diese Methodik nicht ganz wasserdicht ist, haben auch schon einige Beispiele und Gerichtsentscheidungen gezeigt, aber das ist ein anderes Thema.

Das ist sehr vereinfacht dargestellt, in der Realität gibt es auch Anwälte die sich darauf spezialisiert haben und auch solche, die dieses verteidigen können, von daher möchte ich da gar nicht weiter drauf eingehen, ausser jemand benötigt die Information.

Streaming: Ja, es ist kein aktiver peer 2 peer, allerdings wird der Film im Cache halt gespeichert. Ob man da von einer Urheberrechtsverletzung sprechen kann ist mir nicht ganz klar, denn man vervielfältigt das Werk ja nicht, da niemand diese streaming part aus deinem cache lesen kann (in der theorie geht das, wird aber sehr komplex).

Der uploader begeht halt die Straftat, der Filehoster hat (vermutlich) eine mitschuld. Klar könnte man den filehoster dazu zwingen, die "connects" heraus zu geben, da aber diese meistens in .... urheberrechts-liberalen Ländern sind, wird das unpraktikabel.

Für alle ängstlichen, man kann halt über einen Proxy ins netz gehen oder VPN oder TOR. Ich surfe auf meinem Handy in öffentlichen WLANS z.b. nur mit VPN, da ich nicht möchte, dass mein Datenverkehr abgehört wird :rolleyes: