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earlgrey

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21

Sonntag, 10. Mai 2015, 09:21

Verjährung mit Ende 2014 ,leider.

Da es ausser Porto nichts kostet ,kann man natürlich das Kreditinstitut trotzdem anschreiben und um Kulanz bitten,ggf auch nur einen
Teilbetrag zurückzuzahlen.Kann ja auch mal ein kleines Wunder geben.

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22

Sunday, 10. May 2015, 09:37

Danke

  • »Loewentom71« ist männlich

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23

Sunday, 10. May 2015, 12:05

Das mit der Verjährung ist für mich ein Witz.

Das Urteil war irgendwann im Juli 2014 und kaum einer hat das mitbekommen.
Wie soll ich das rechtzeitig die Rückforderung schicken.

Ich denke das da schon einige Klagen gegen laufen, hat mir mein Justiziar Kollege
zumindest auch schon bestätigt.

Habe zwei Banken angeschrieben. Beide erst im Januar 2015. Nach 3 Wochen Fristsetzung
direkt an den Ombudsmann weitergeleitet. Die UniCredit hat schon gezahlt, nur Creditplus
stellt sich noch quer. Hier habe ich das Antwortschreiben auch noch mal dem Ombudsmann
weitergeleitet. Mal schauen was rauskommt.

Gruss
Tom
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earlgrey

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24

Sunday, 10. May 2015, 13:50

So einfach ist das Ganze nicht.

Am 28.10.14(nach Mai 2014) hat der BGH entschieden,daß die Verjährungsfrist erst mit Ablauf 2011 beginnt,also drei Jahre Frist bis Ablauf 2014 für alle
Verträge vor 1.1.12. (10 Jahre von 2005-2014, mein Vertrag war von 2/06)
Für diese Verträge ist es abgelaufen,wenn man nicht bis Ende 2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen hat.

Sollte ab 1.12.2012 noch Kreditbearbeitungsgebühren erhoben worden sein,läuft hier natürlich auch die 3 J Verjährungsfrist bzw die
eigentliche Unrechtmäßigkeit der Erhebung und kann entsprechende Rückzahlung bringen.

Auch für in meinem Fall erfolgte Doppelrückerstattung würde eine 3 J Verjährung gelten.Danach hätte ich mich über einen unrechtmäßigen
Einbehalt freuen können.

Mitbekommen habe ich die Frist durch Lesen im Forum meinR.com und habe das ja auch hier im Forum schon Anfang Dez 2014 mitgeteilt.
Die Zeit wäre also schon gewesen.Wir berufen uns auf ein BGH Urteil,ich kann sogar verstehen ,wenn das die Banken ebenfalls tun.Wenn
nicht,ist das Kulanz oder der "Überarbeitung" durch großen Ansturm geschuldet.


Mit und ohne Anwalt kann man immer alles probieren,auch nach der Frist. So habe ich es oben ja auch geschrieben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »earlgrey« (10. May 2015, 14:12)