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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Sonntag, 1. Mai 2005, 14:04

Urteil: Auch Kurztripp kostet Pappe

Das bloße Umparken eines Autos kann einen Betrunkenen den Führerschein kosten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden

Ein Amtsgericht hatte die 38-Jährige, die mit 1,49 Promille den Wagen umgeparkt hatte, zu einer Geldstrafe und neun Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Weil sie sich von einer Freundin abholen lassen wollte, hatte die Frau nach einem Kneipenbesuch ihr Auto umgeparkt. Das fiel einer Polizeistreife auf. Laut OLG war das keine Bagatelltat, weil sie eine öffentliche Straße benutzt hatte. Das lasse "Rückschlüsse auf ihre Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu". (Az: 2 Ss 102/04 - Beschluss vom 24. Juni 2004).
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